Das Wärmegesetz
Häufig gestellte Fragen zum Wärmegesetz
Ist die Wärmeversorgung in Deutschland sichergestellt?
Welche Maßnahmen können ergriffen werden?
Erzeugung von Wärme durch erneuerbare Energien?
Weshalb leisten erneuerbare Energien keinen größeren Beitrag zur Energieversorgung?
Was beinhaltet das Wärmegesetz?
Wann tritt das Wärmegesetz in Kraft?
Die RWZ - Ihr Ansprechpartner für:
Woher kommt unsere Wärme?
Ingesamt wird über die Hälfte der gesamten Endenergie für die Erzeugung von Wärme verwendet. Davon werden derzeit etwa 6 % aus erneuerbaren Energien erzeugt. Der Rest stammt aus fossilen Energiequellen (Erdgas, Öl und Kohle). Mit Ergas und Mineralöl wird etwa drei Viertel der Energie hergestellt.
Ist die Wärmeversorgung in Deutschland sichergestellt?
Es besteht kein Grund zur Sorge, dass kurzfristig die Öl- oder Gasreserven erschöpft sind. Langfristig werden sich die Weltbestände an Gas, Öl und Kohle verknappen. Verstärkt wird dieser Prozess durch das stetige Wachstum der Weltbevölkerung, vor allem in Indien und China. Zusätzlich werden mittelfristig Öl und Gas in hohem Maße in Regionen mit unsicheren politischen Systemen gewonnen. Da in Deutschland keine nennenswerten Vorkommen vorhanden sind, besteht eine hohe Abhängigkeit von Importen.
Welche Maßnahmen können ergriffen werden?
Die größte Herausforderung wird zukünftig die Erhöhung der Energieeffizienz und die Reduzierung des Wärmebedarfs sein. Das Hauptziel der Bundesregierung ist es, durch die Verbesserung der Wärmedämmung, die Energieeffizienz bei Gebäuden zu erhöhen und somit langfristig den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Zusätzlich soll durch den Einsatz von erneuerbaren Energien die Umwelt geschont werden.
Erzeugung von Wärme durch erneuerbare Energien?
Die Energie der Sonne kann mittels Solarthermietechnik langfristig genutzt werden. Weitere jetzt schon nutzbare Technologien sind die Geothermie, der Einsatz fester Brennstoffe (z.B. Holzpellets, Holzhackschnitzel), Wärmepumpen und die Nutzung von Pflanzenölen.
Weshalb leisten erneuerbare Energien keinen größeren Beitrag zur Energieversorgung?
Erneuerbare Energien wurden in der Vergangenheit meist nur für die Erzeugung von Strom eingesetzt (z.B. Windenergie, Wasserkraft). Erst in den letzten Jahren wurden sie ernsthaft zur Wärmegewinnung verwendet. Demzufolge steckt die Technologie noch in den „Kinderschuhen“. Zusätzlich sind die Investitionskosten höher als bei einer Öl- oder Gasheizung. Insbesondere wenn die Öl- und Gaspreise weiter steigen, ist noch ein großes Potenzial vorhanden. Das Wärmegesetz soll eine gesetzliche Grundlage zum Einsatz von erneuerbaren Energien schaffen.
Was beinhaltet das Wärmegesetz?
Am 06.06.2008 haben die Fraktionen der Regierungskoalition durch die Einführung des Wärmegesetzes beschlossen, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeerzeugung bis zum Jahre 2020 auf 14 % auszubauen. Dazu wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
Nutzungspflicht: Neubauten müssen einen Teil ihrer Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien erzeugen. Davon sind private, staatliche und industrielle „Bauherren“ betroffen. Generell können alle Formen von erneuerbaren Energien genutzt werden, auch in Kombinationen. Alternativ können andere klimaschonende Maßnahmen ergriffen werden (Dämmung, Fernwärme, Kraft-Wärme-Kopplung).
Finanzielle Förderung: Der Einsatz von erneuerbaren Energien wird auch weiterhin gefördert. Das Marktanreizprogramm wird auf bis zu 500 Mio. EUR pro Jahr aufgestockt. Somit wird die Planungssicherheit für Investoren erhöht.
Wärmenetze: Der Ausbau von Wärmenetzen wird erleichtert. Die Kommunen haben jetzt die Möglichkeit den Anschluss an solchen Netzen vorzuschreiben.
Wann tritt das Wärmegesetz in Kraft?
Der Bundestag hat am 06.06 2008 das Wärmegesetz beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Sommer abgeschlossen sein. Es soll am 01.01.2009 in Kraft treten.
Was bedeutet dies?
Solarthermie: Warmwassererzeugung mittels Sonnenenergie. Größe der Kollektorfläche ist von der Hausgröße abhängig: Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen 0,04 m2 Kollektorfläche je m2 beheizter Nutzfläche, mehr als zwei Wohnungen im Haus: 0,03 m2 Kollektorfläche. Eigentümer aller anderen Gebäude (z.B. Nichtwohngebäude) Wärmebedarf mindestens zu 15 % aus Strahlungsenergie.
Holzpellets und Hackschnitzel: Erzeugung von mindestens 50% des Wärmebedarfs durch diese. Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe möglich.
Biogas und Pflanzenöl: Sonderstellung - Erzeugung muss mit den effizientesten Anlagen erfolgen (Pflanzenöl: moderner Brennwertkessel, Biogas: KWK-Anlagen). Nachhaltigkeitskriterien müssen erfüllt sein. Mindestanteil Wärmenergie bei Nutzung von Biogas 30%, bei Bioöl Mindestanteil von 50%.
Übergangsfristen sind vorhanden. Es besteht ein Wahlrecht.
Ersatzmaßnahmen
- Nutzung von Abwärme und KWK-Anlagen: Mindestanteil durch Nutzung der Abwärme 50%
- verbesserte Dämmung: 15% Energieeinsparung zum Verbrauch vor der Einführung der Energiesparverordnung
- Anschluss an Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung (Netz muss wesentlichen Teil der Energie aus erneuerbaren Energien gewinnen, bzw. 50% aus KWK oder Abwärme nutzen).
- Härtefallregelung: Befreiung von Nutzungspflicht
Die RWZ - Ihr Ansprechpartner für:
- Verkauf von Solarthermie und Photovoltaikanlagen
- Verkauf von Holzpellets und Holzhackschnitzeln
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