RWZ-Geschäftsbericht 2016 | www.rwz.de - page 73

KONZERNABSCHLUSS
RWZ
-GESCHÄFTSBERICHT 2016
C. Konsolidierungsgrundsätze
Die im Rahmen der Kapitalkonsolidierung vorgenommenen Erstkonsolidierungen erfolgten unter Anwendung der Neubewertungs-
methode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB. Die in den Vorjahren vor Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bei der
Kapitalkonsolidierung angewendete Buchwertmethode wurde bei den bereits einbezogenen Gesellschaften fortgeführt.
Vermögensgegenstände und Schulden zwischen den einbezogenen Unternehmen wurden ebenso wie entsprechende Erträge
und Aufwendungen bzw. Zwischengewinne konsolidiert soweit sie nicht für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes von untergeordneter Bedeutung waren.
Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgren-
zungsposten sowie deren steuerlichen Wertansätzen, die aus den gesetzlichen Vorschriften zur Vollkonsolidierung resultieren
und sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abbauen, wurden latente Steuern nach § 306 HGB unter Berücksich-
tigung der unternehmensindividuellen Steuersätze (15,83 % KSt und 14,70 % GewSt) ermittelt. Eine Zusammenfassung mit latenten
Steuern nach § 274 HGB wurde nicht vorgenommen.
D. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Unternehmen sind einheit-
lich nach den auf den Jahresabschluss der RWZ anwendbaren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden behandelt worden.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über Nutzungsdauern zwischen 2 und 15 Jahren bewertet. Auf Basis der
voraussichtlichen Lebenszyklen der Produkte und Geschäftsbeziehungen der erworbenen Einheiten sowie deren wesentlichen
wertbestimmenden Faktoren wurden die Nutzungsdauern der in den Vorjahren entstandenen Firmenwerte jeweils mit 15 Jahren
zugrunde gelegt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um erhaltene Zuschüsse sowie - so-
weit abnutzbar - um planmäßige und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden, mit Ausnahme der linearen Abschreibung eines Erbbaurechts über 80
Jahre, linear über die voraussichtlichen Nutzungsdauern von 1 bis 50 Jahren vorgenommen. Anlagegüter mit Anschaffungskosten
zwischen 150,00 EUR und 1.000,00 EUR wurden in Sammelposten eingestellt und linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Die Anteile an assoziierten Unternehmen wurden nach der Equity-Methode bewertet. Die übrigen Finanzanlagen wurden zu
Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Unverzinsliche Posten mit
einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden mit dem Barwert angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberich-
tigungen berücksichtigt und dem allgemeinen Kreditrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert bilanziert.
Das Eigenkapital ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses dargestellt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Erstellung des
Konzernabschlusses. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen auf Basis der „Projected Unit Credit-Methode“ (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungslegungsgrundlagen
wurden die „Richttafeln 2005 G“ von Klaus Heubeck verwendet und die Regelaltersgrenze von 67 Jahren angewandt. Darüber hi-
naus wurden zum Bilanzstichtag folgende gruppenindividuelle Annahmen zugrunde gelegt: Der Anwartschaftstrend liegt bei 1,0 %
p.a. und der Rententrend bei 1,0 % p.a. und 4,87 % im dreijährigen Rhythmus. Als Zinssatz für die Abzinsung wurde in Anwendung
von § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte Marktzinssatz für eine angenom-
mene Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 4,01 % angewandt. Die übrigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger
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