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RWZ-Mindestpreismodell - die Preisversicherung

Versicherung gegen fallende Preise

Für Landwirte wird es immer schwieriger, die Getreidemärkte richtig einzuschätzen. Politische Unsicherheiten, Finanzinvestoren oder Wetterextreme können die Preise unverhofft in die eine oder andere Richtung bewegen.

Das RWZ-Mindestpreismodell ist eine Versicherung gegen fallende Preise. Schwankungen an den Agrarmärkten können hiermit abgefangen werden. Gegen Zahlung einer Art Versicherungsprämie wird der aktuelle Getreide- oder Rapspreis nach unten abgesichert, ohne die Chance auf einen steigenden Preis aufzugeben.

Sie können sich an jedem Ihnen günstig erscheinenden Tag bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt (Fälligkeit) Ihren Verkaufspreis fixieren. Somit sichern Sie sich einen fixen Mindestdeckungsbeitrag für Ihre betriebswirtschaftliche Kalkulation, können aber trotzdem noch von steigenden Preisen profitieren.

Ein Rechenbeispiel

Landwirt Müller und Landwirt Schmitz im Vergleich

Die beiden benachbarten Landwirte Müller und Schmitz haben sich am 20.01. entschlossen, ihren Brotweizen mit dem RWZ-Mindestpreismodell zu verkaufen (Fälligkeit: 15.10.). Am 20.01. notierte der MATIF-Weizenpreis bei 182,50 €/t, woraus sich ein regionaler Preis für Brotweizen ab Hof von 168,00 €/t in diesem Beispiel ergibt. 


Hiervon wird die Versicherungsprämie, die für diese Laufzeit 10,00 €/t beträgt, abgezogen. Es ergibt sich somit für die beiden Landwirte ein garantierter Mindestpreis von 158,00 €/t. In den folgenden Monaten hatten Landwirt Müller und Landwirt Schmitz nun bis zur Fälligkeit am 15.10. die Möglichkeit, von steigenden Preisen zu profitieren. 


Eine Fixierung des Gewinns kann jederzeit vorgenommen werden, wobei die Preisentwicklung beobachtet werden muss.

Landwirt Müller

Der MATIF-Weizenpreis lag am 05.05. bei 208,50 €/t und Landwirt Müller hat sich dazu entschieden, den Gewinn zu fixieren. Sein Gewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen dem MATIF-Weizenpreis bei Vertragsabschluss (182,50 €/t) und dem aktuellen MATIF-Weizenpreis (208,50 €/t), also 26 €/t. Er konnte sich also insgesamt über 184 €/t (158 €/t + 26 €/t) für seinen Brotweizen freuen.

Landwirt Schmitz

Landwirt Schmitz hat keinen Gebrauch von seinem Recht auf Fixierung gemacht. Daher ist der MATIF-Weizenpreis bei Fälligkeit am 15.10. für die Berechnung des Gewinns maßgeblich, also 158,00 €/t. Daraus resultiert ein regionale Preis für Brotweizen ab Hof von 143,50 €/t. Für Landwirt Schmitz bleibt es also beim Mindestpreis von 158,00 €/t. Ohne das RWZ-Mindestpreismodell hätte er nur 143,50 €/t für seinen Weizen bekommen, also 14,50 €/t weniger. Zudem hatte Landwirt Schmitz während des Abwärtstrends im Sommer die Sicherheit, dass er mindestens 158,00 €/t für seinen Weizen bekommt.

Ihr Ansprechpartner

Henrik Drücker

Handel Ölsaaten

Telefon: 0221 / 1638-283
E-Mail: henrik.druecker@rwz.de

Zum Bereich Agrarerzeugnisse

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