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- LIMERA blüht auf
Abstand zu Gewässern (§5 Abs. 2,3)
Mindestabstand beim Ausbringen von N-/P-haltigen Stoffen an Gewässern:
- 1 m wenn Streubreite = Arbeitsbreite oder Grenzstreueinrichtung verwendet wird.
- 4 m zwischen Ausbringfläche und Böschungsoberkannte.
- 5 m bei Hangneigung ab 10 %.
Weitere Bedingungen bei einer Hangneigung ab 10 % im Bereich 5 – 20 m:
Aufbringung nur bei:
- Sofortiger Einarbeitung auf unbestellten Flächen
- Entwickelter Untersaat, Reihenkultur mit Reihenabstand ≥ 45 cm, sofortiger Einarbeitung
- hinreichender Bestandesentwicklung ohne Reihenkultur
- Mulch- oder Direktsaatverfahren
Einarbeitungspflicht auf unbestelltem Acker (§6 Abs. 1,2)
- Organisch, organisch-mineralische Düngemittel (inkl. Wirtschaftsdünger) mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff1 müssen spätestens 4 Stunden nach Beginn des Ausbringens eingearbeitet sein.
1 Mehr als 1,5 % Gesamt-N in der TM.
Ausnahmen:
- Festmist (Huf- und Klauentiere); Kompost; org., org.-mineralische Düngemittel mit <2 % TM
- Harnstoff ab 01.02.2020 nur noch mit Ureasehemmstoff oder Einarbeitung innerhalb von 4 Stunden.