RWZ-Geschäftsbericht 2016 | www.rwz.de - page 47

JAHRESABSCHLUSS
RWZ
-GESCHÄFTSBERICHT 2016
3. Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) hat ihren
Sitz in Köln und ist eingetragen in das Genossenschaftsregis-
ter beim Amtsgericht Köln (Reg. Nr. GnR 728).
Der vorliegende Jahresabschluss der RWZ für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 wurde
gemäß §§ 242 ff., §§ 264 ff. und §§ 335 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes und
der Satzung aufgestellt. Es finden die Vorschriften für große
Genossenschaften gemäß § 336 Abs. 2 i.V.m. § 267 Abs. 3 HGB
Anwendung.
Durch die erstmalige Anwendung der durch das Bilanzricht-
linie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften
wurden die Darstellungs- und die Methodenstetigkeit teilweise
durchbrochen, worauf nachfolgend an entsprechender Stelle
hingewiesen wird.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über
Nutzungsdauern zwischen 2 und 15 Jahren, bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und um erhaltene Zuschüsse
sowie – soweit abnutzbar – um planmäßige und gegebenen-
falls außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vermindert. Die planmäßigen Abschrei-
bungen wurden, mit Ausnahme der linearen Abschreibung
eines Erbbaurechts über 80 Jahre, linear über die voraussicht-
lichen Nutzungsdauern von 1 bis 50 Jahren vorgenommen.
Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 EUR und
1.000,00 EUR wurden in Sammelposten eingestellt und linear
über 5 Jahre abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder bei
voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zum niedrigeren
beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Unverzinsliche
Posten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden mit
dem Barwert angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt und dem allgemeinen
Kreditrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistun-
gen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert bilanziert.
Das Eigenkapital ist unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses dargestellt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Jahresab-
schlusserstellung. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen auf Basis der „Projected Unit Credit-Methode“
(PUC-Methode). Als biometrische Rechnungslegungsgrund-
lagen wurden die „Richttafeln 2005 G“ von Klaus Heubeck
verwendet und die Regelaltersgrenze von 67 Jahren ange-
wandt. Darüber hinaus wurden zum Bilanzstichtag folgende
gruppenindividuelle Annahmen zugrunde gelegt. Der Anwart-
schaftstrend liegt bei 1,0 % p.a. und der Rententrend bei 1,0 %
p.a. und 4,87 % im dreijährigen Rhythmus. Als Zinssatz für die
Abzinsung wurde in Anwendung von § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB
der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröf-
fentlichte Marktzinssatz für eine angenommene Restlaufzeit
von 15 Jahren in Höhe von 4,01 % angewandt. Die übrigen
Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmänni-
scher Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt und bei einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und
Kostensteigerungen ermittelt sowie mit dem laufzeitadäquaten
Zinssatz im Sinne von § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB abgezinst, sofern
dies zu einer wesentlichen Anpassung führte.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Gesellschaft setzt im Rahmen des Risikomanagement-
systems zur Absicherung gegen Preis- und Währungsände-
rungsrisiken bei Vorräten sowie Einkaufs- und Verkaufskon-
trakten und zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken bei
Bankverbindlichkeiten teilweise Finanzinstrumente ein. Diese
ökonomischen Sicherungsbeziehungen wurden, sofern Grund-
und Sicherungsgeschäft demselben Risiko ausgesetzt sind und
identische Risikofaktoren aufweisen, auch bei der Bildung von
Bewertungseinheiten in Form von Mikro-, Makro- und Portfo-
lio-Hedges nach § 254 HGB unter Anwendung der Einfrierungs-
methode berücksichtigt.
Posten in fremder Währung wurden bei der Erfassung mit dem
Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Zum Bilanzstichtag
erfolgte – soweit nicht abgesichert – eine erneute Umrech-
nung zum Devisenkassamittelkurs, wobei für Posten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252
Abs. 1 Nr. 4 HGB nicht angewendet wurden.
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