RWZ-Geschäftsbericht 2016 | www.rwz.de - page 74

KONZERNABSCHLUSS
RWZ
-GESCHÄFTSBERICHT 2016
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der RWZ-Konzern setzt im Rahmen des Risikomanagementsystems zur Absicherung gegen Preis- und Währungsänderungsrisiken
bei Vorräten sowie Einkaufs- und Verkaufskontrakten und zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken bei Bankverbindlichkeiten
teilweise Finanzinstrumente ein. Diese ökonomischen Sicherungsbeziehungen wurden, sofern Grund- und Sicherungsgeschäft
demselben Risiko ausgesetzt sind und identische Risikofaktoren aufweisen, auch bei der Bildung von Bewertungseinheiten in
Form von Mikro, Makro und Portfolio Hedges nach § 254 HGB unter Anwendung der Einfrierungsmethode berücksichtigt.
Posten in fremder Währung wurden bei Erfassung mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Zum Bilanzstichtag erfolgt -
soweit nicht abgesichert - eine erneute Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs, wobei für Posten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nicht angewendet wurden.
Für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen, sind latente Steuern nach § 274 HGB unter
Berücksichtigung des jeweiligen unternehmensindividuellen Steuersatzes (15,83 % KSt und 14,70 % GewSt) ermittelt worden.
Wesentliche aktive latente Steuern ergaben sich bei Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen. Wesentliche passive
latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken. Insgesamt wurden die passiven latenten Steuern durch aktive Steuerlaten-
zen überkompensiert, sodass in Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB für den Überhang keine aktiven latenten
Steuern bilanziert wurden.
E. Erläuterungen zur Konzernbilanz sowie zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung
I. Konzernbilanz
1. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr ist unter Angabe der Abschreibungen im
nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt.
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt und bei einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen ermittelt sowie mit dem laufzeitadäquaten
Zinssatz im Sinne von § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB abgezinst, sofern dies zu einer wesentlichen Anpassung führte.
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