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KONZERNABSCHLUSS
RWZ
-GESCHÄFTSBERICHT 2016
6. Bestätigungsvermerk des Prüfungsverbandes
Wir haben den von der Raiffeisen Waren‑Zentrale Rhein‑Main eG aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz,
Gewinn‑ und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel – und den zusammengefassten Bericht
über die Lage der Genossenschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die
Aufstellung von Konzernabschluss und des zusammengefassten Berichts über die Lage der Genossenschaft und des Konzerns
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den zusammengefassten Bericht über die Lage der Genossenschaft und des
Konzerns abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 14 Abs. 1 PublG in Verbindung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Kon-
zernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den zusammengefassten Bericht über
die Lage der Genossenschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage wesentlich auswir-
ken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und zusammengefassten Bericht über die Lage der Genossenschaft und
des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilan-
zierungs‑ und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Berichts über die Lage der Genossenschaft und
des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragsla-
ge des Konzerns. Der zusammengefasste Bericht über die Lage der Genossenschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem
Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Bericht über die Lage der Genos-
senschaft und des Konzerns hin. Dort ist im Abschnitt „Risiko‑ und Chancenbericht“ ausgeführt, dass der ursprünglich zum
27. November 2017 auslaufende Konsortial‑Kreditrahmen zunächst bis zum 27. Mai 2018 verlängert wurde. Nach den weiteren
Ausführungen des Vorstands befindet sich die Genossenschaft in Gesprächen mit den finanzierenden Kreditinstituten, um die be-
nötigte Liquidität der Genossenschaft sicherzustellen und geht infolge der eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen von einem
positiven Abschluss der Verhandlungen über eine langfristige Anschlussfinanzierung aus.
Bonn, den 24. Mai 2017
DGRV – Deutscher Genossenschafts‑ und Raiffeisenverband e.V.
(Michael Strnad)
(Matthias Kleinlosen)
Wirtschaftsprüfer
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