Informationen der Öffentlichkeit nach § 8a (1) und § 11 (1) der Störfallverordnung
Wir, die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ), betreiben in Walschleben, Neuss, Worms, Friedberg und Andernach Gefahrstoffläger, die der Störfallverordnung unterliegen. Die letzte Vor-Ort-Inspektion im Gefahrstofflager Neuss durch die Bezirksregierung Düsseldorf erfolgte am 05. Oktober 2022.
Hier stellen wir Ihnen ein Dokument bereit, das Ihnen Informationen zum entsprechenden Lager gibt und Sie u.a. darüber informiert, was in Notfällen zu tun ist.
Dokument herunterladen