RWZ-Geschäftsbericht 2014 - page 33

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JAHRESABSCHLUSS
RWZ-GESCHÄFTSBERICHT 2014
3. ANHANG
A. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der Raiffeisen Waren-Zentrale
Rhein-Main eG (RWZ) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2014 wurde gemäß §§ 242 ff., §§ 264 ff. und §§ 335 ff.
HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Genossen-
schaftsgesetzes und der Satzung aufgestellt. Es finden die Vorschrif-
ten für große Genossenschaften gemäß § 336 Abs. 2 i.V.m. § 267
Abs. 3 HGB Anwendung.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungs­
methoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige lineare Abschreibungen über Nutzungsdauern zwi-
schen 3 und 15 Jahren bewertet. Auf Basis der voraussichtlichen
Lebenszyklen der Produkte und Geschäftsbeziehungen der erworbe-
nen Einheiten sowie deren wesentlichen wertbestimmenden Fakto-
ren wurden die Nutzungsdauern der in den Vorjahren entstandenen
Firmenwerte jeweils mit 15 Jahren zugrunde gelegt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstel-
lungskosten angesetzt und um erhaltene Zuschüsse sowie – soweit
abnutzbar – um planmäßige und gegebenenfalls außerplanmäßige
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vermin-
dert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear über die vor-
aussichtlichen Nutzungsdauern von 1 bis 50 Jahren vorgenommen.
Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 EUR und
1.000,00 EUR wurden in Sammelposten eingestellt und linear über 5
Jahre abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder bei voraussicht-
lich dauerhafter Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden
Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder
zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grund-
sätzlich zum Nominalwert bilanziert. Unverzinsliche Posten mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr wurden mit dem Barwert ange-
setzt. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt und dem allgemeinen Kreditrisiko der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertbe-
richtigung Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert bilanziert.
Das Eigenkapital ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwen-
dung des Jahresergebnisses dargestellt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Jahresabschlusser-
stellung. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis
der „Projected Unit Credit-Methode“ (PUC-Methode). Als biomet-
rische Rechnungslegungsgrundlagen wurden die „Richttafeln 2005
G“ von Klaus Heubeck verwendet und die Regelaltersgrenze von
67 Jahren angewandt. Darüber hinaus wurden zum Bilanzstichtag
folgende gruppenindividuelle Annahmen zugrunde gelegt: Anwart-
schaftstrend zwischen 0,0% und 2,0% p.a. und Rententrend zwi-
schen 1,0% und 2,1% p.a. Als Zinssatz für die Abzinsung wurde in
Anwendung von § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutschen
Bundesbank ermittelte und veröffentlichte Marktzinssatz für eine
angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 4,53% ange-
wandt. Die übrigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünf-
tiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag
gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt und bei einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und
Kostensteigerungen ermittelt sowie mit dem laufzeitadäquaten Zins-
satz im Sinne von § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB abgezinst, sofern dies zu
einer wesentlichen Anpassung führte.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Gesellschaft setzt im Rahmen des Risikomanagementsystems
zur Absicherung gegen Preis- und Währungsänderungsrisiken bei
Vorräten sowie Einkaufs- und Verkaufskontrakten und zur Absiche-
rung gegen Zinsänderungsrisiken bei Bankverbindlichkeiten teil-
weise Finanzinstrumente ein. Diese ökonomischen Sicherungsbezie-
hungen wurden, sofern Grund- und Sicherungsgeschäft demselben
Risiko ausgesetzt sind und identische Risikofaktoren aufweisen,
auch bei der Bildung von Bewertungseinheiten in Form von Mikro-,
Makro- und Portfolio Hedges nach § 254 HGB unter Anwendung der
Einfrierungsmethode berücksichtigt.
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