- Winterweizen mit 34 % geringeren CO2-Emissionen pro Tonne Ernteertrag geerntet
- RWZ-Agrartechnik: neuer Standort in Ratingen
- RWZ-Agrartechnik in Frankreich neu aufgestellt
- Hochzeit am Niederrhein
- LIMERA blüht auf
Je nach Anbaustrategie steht nach der Ernte die Planung der Zwischenfrüchte an. Neu ist in diesem Jahr der Wegfall der Greening - Auflagen durch die neuen Vorgaben GAP. Auf der anderen Seite gibt es aus den Vorgaben der neuen GAB die Pflicht den Boden vor Sommerungen begrünt zu halten um eine Stickstoffdüngung im folgenden Jahr durchführen zu dürfen.
Weiterhin gibt es den verpflichtenden Zwischenfruchtanbau im Herbst vor Sommerungen im nächsten Frühjahr in „Roten Gebieten“. Einzig in Regionen, in denen der Jahresniederschlag unter 550 mm liegt oder einer Ernte der Hauptkultur nach dem 1.10. erfolgt, besteht diese Vorgabe nicht.
Vorteile von Zwischenfruchtmischungen gegenüber Reinsaaten:
Übersicht zu den wichtigsten Zwischenfruchtmischungen und deren Eignung für die entsprechenden Kulturen:
Hier können Sie sich den kompletten Flyer mit allen Zwischenfruchtmischungen kostenlos downloaden.
Zur Bestimmung des Samenanteils wurden die mittleren TKM zugrunde gelegt. Diese sind dem „Riswicker Zwischenfrucht – Rechner“ entnommen. Abweichungen in Abhängigkeit von der tatsächlichen TKM der in den Mischungen verwendeten Partien sind nicht ausgeschlossen.
Bei einjähriger Brache gilt es besonders die Fruchtfolge im Auge zu haben und phytosanitäre Fragestellungen zu beachten. Empfehlenswert sind z.B. Leguminosen, als N – Lieferant und Bodenlockerer.
Eine Selbstbegrünung der Brachfläche ist vor dem Hintergrund der Unkrautproblematik sehr kritisch zu sehen! Gelangen unerwünschte Unkräuter und Ungräser zum Aussamen, führt dies unter Umständen zu hohen Mehrkosten für Herbizide in Folgekulturen.