Facebook Facebook LinkedIn YouTube Kontakt

Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung im Rahmen des Insektenschutzpaketes!

Seit Mittwoch, den 08.09.2021 gilt die neue Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.

Was ist zu beachten?
Gemäß den neuen rechtlichen Vorgaben ist es untersagt:

  • In Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz (Nationalparke, Naturschutzgebiete, nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope) Herbizide sowie bienengefährliche (B1-, B2-, B3-Mittel) und bestäubergefährliche Insektizide (NN410) anzuwenden. Auch Tankmischungen aus bienenungefährlichen Mitteln (inkl. Fungizide) können betroffen sein.
  • Auf Grünlandflächen in Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebieten Herbizide sowie bienengefährliche (B1-, B2-, B3-Mittel) und bestäubergefährliche Insektizide (NN410) anzuwenden. Diese Auflagen gelten auch für Waldflächen. Produktionsflächen für Garten-, Obst- und Weinbau, Hopfen und sonstige Sonderkulturen sowie Vermehrungsflächen für Saat- und Pflanzgut sind ausgenommen.
  • Entlang von Gewässern dürfen in einer Breite von 5 m ab Böschungsoberkante keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, sofern eine dauerhafte Begrünung vorhanden ist, ansonsten gilt ein Abstand von 10 m! Ausgenommen sind grundsätzlich kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung.
  • Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel dürfen in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten sowie zur Spätanwendung vor der Ernte nicht mehr angewendet werden. Das bereits geltende Verbot der Anwendung von Glyphosat in Naturschutzgebieten bleibt bestehen! Für alle landwirtschaftlichen Flächen, die nicht in den oben genannten Gebieten liegen, gelten neue Einschränkungen für die Anwendung glyphosathaltiger Mittel:
  • Die Anwendung ist nur noch im Einzelfall zulässig, wenn vorbeugende oder mechanische Maßnahmen nicht geeignet oder zumutbar sind. Es müssen vorab alle Werkzeuge des integrierten Pflanzenschutzes (z. B. Wahl eines geeigneten Aussaatzeitpunktes, Fruchtfolge) und Alternativen (mechanische, technische Verfahren) geprüft werden. Erst wenn alternative Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen oder nicht zumutbar sind, z. B. wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse, ist eine Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln zulässig. Die Aufwandmenge und Häufigkeit der Anwendung und die zu behandelnden Flächen sind auf das notwendige Maß zu beschränken.
  • Eine Anwendung zur Vorsaatbehandlung (ausgenommen im Rahmen eines Direktsaat- oder Mulchsaatverfahrens) oder nach der Ernte zur Stoppelbehandlung ist nur zulässig:
  • zur Bekämpfung perennierender Unkrautarten (z.B. Ackerkratzdistel, Ampfer, Ackerwinde, Landwasserknöterich) auf Teilflächen, oder
  • zur Unkrautbekämpfung auf Ackerflächen, die in eine Erosionsgefährdungsklasse (nach § 6 Abs. 2-4 der Agrarzahlungen-Verpflichtungsverordnung) zugeordnet sind.
  • Für den Haus- und Kleingartenbereich gilt: Produkte, die vor dem 08.09.2021 eine Zulassung durch nichtberufliche Anwender hatten, behalten diese und sind weiter verkäuflich. Neue Zulassungen wird es nicht geben!

Welche Flächen sind betroffen?
Ob eine bewirtschaftete Fläche in einer der genannten Gebietskategorien (z.B. Wasserschutzgebiet) liegt, kann über folgende Seiten eingesehen werden:

Hessen: http://gruschu.hessen.de/ 
Rheinland-Pfalz https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/2025/ 
Nordrhein-Westfalen: www.tim-online.nrw.de/tim-online2 
Laden Sie hierzu über das Menü ► „Kartenwahl +“ und die Funktion „Dienst hinzufügen“ die Karten des „Landschaftsinformationssystem LINFOS“, der „Wasserschutzgebiete“ und „EU-Förderung-Landwirtschaftskammer“ hinzu: ► Drücken Sie hier auf das „+“. ► Wählen Sie nun in „LINFOS“, „Wasserschutzgebiete“ und „EU-Förderung- Landwirtschaftskammer“ die benötigten ► „Layer“ (Karten) per Häkchen (ganz rechts neben dem Layer-Namen) aus. Drücken Sie folgend auf ► „zur Karte hinzufügen“ und die Gebiete werden in Ihre Karte geladen.


Bei Fragen zu den o.g. Anwendungseinschränkungen stehen wir vom DB Pflanzliche Produktion gerne zur Verfügung.