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Seit Mittwoch, den 08.09.2021 gilt die neue Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.
Was ist zu beachten?
Gemäß den neuen rechtlichen Vorgaben ist es untersagt:
Welche Flächen sind betroffen?
Ob eine bewirtschaftete Fläche in einer der genannten Gebietskategorien (z.B. Wasserschutzgebiet) liegt, kann über folgende Seiten eingesehen werden:
Hessen: http://gruschu.hessen.de/
Rheinland-Pfalz https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/2025/
Nordrhein-Westfalen: www.tim-online.nrw.de/tim-online2
Laden Sie hierzu über das Menü ► „Kartenwahl +“ und die Funktion „Dienst hinzufügen“ die Karten des „Landschaftsinformationssystem LINFOS“, der „Wasserschutzgebiete“ und „EU-Förderung-Landwirtschaftskammer“ hinzu: ► Drücken Sie hier auf das „+“. ► Wählen Sie nun in „LINFOS“, „Wasserschutzgebiete“ und „EU-Förderung- Landwirtschaftskammer“ die benötigten ► „Layer“ (Karten) per Häkchen (ganz rechts neben dem Layer-Namen) aus. Drücken Sie folgend auf ► „zur Karte hinzufügen“ und die Gebiete werden in Ihre Karte geladen.
Bei Fragen zu den o.g. Anwendungseinschränkungen stehen wir vom DB Pflanzliche Produktion gerne zur Verfügung.